ENVEX Umweltberatung

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Kommunalrichtlinie

Die Bundesregierung hat mit der sogenannte Kommunalrichtlinie ein Förderprogramm verabschiedet, mit dem unter anderem das Umweltmanagement in Kommunen unterstützt wird. Das Programm fördert den Aufbau und die Begutachtung von Umweltmanagementsystemen nach EMAS. Die Förderung deckt 50 % der Kosten der Beratungsleistungen und der Begutachtung. Für finanzschwache Kommunen und Kommunen in Braunkohlegebieten beträgt die Förderquote 70 %.

Das Programm gilt auch für kommunale Akteure, wie z. B. Religionsgemeinschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine oder Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.klimaschutz.de sowie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums und der ZUG gGmbH (www.z-u-g.org). Letztere beantwortet auch Ihre Fragen zum Förderprogramm und bearbeitet die Anträge. Das Förderprogramm läuft bis Ende 2027.

Die Vorteile eines Umweltmanagementsystems nach EMAS finden Sie hier.

Ich bin nach § 9 Umweltauditgesetz zugelassener Umweltgutachter, unterstütze Organisationen beim Aufbau von Umweltmanagementsystemen und führe Begutachtungen solcher Systeme durch. Die Wirtschaftszweige, für die ich zugelassen bin, finden Sie hier. Wenn Sie an dem Programm teilnehmen möchten, würde ich mich freuen, Ihnen nach Erhalt Ihres Zuwendungsbescheides ein Angebot unterbreiten zu dürfen. Gerne erstelle ich Ihnen vorab auch eine unverbindliche Kostenabschätzung oder stehe Ihnen für Fragen zu EMAS zur Verfügung. Hier gelangen Sie zum Kontaktformular.


Sie befinden sich auf der Seite "Kommunalrichtlinie" der ENVEX Umweltberatung Lennart Schleicher


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